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Allgemeine Geschäftsbedingungen Toi-Toys B.V. und Toi-Toys DEUTSCHLAND GmbH Artikel 1 Allgemein 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf all unsere Angebote und auf all die mit uns abgeschlossenen und noch abzuschließenden Verträge Anwendung. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Abnehmer und unter Ausschluss sämtlicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abnehmers. Artikel 2 Angebote und Auftragsbestätigungen 2.1 All unsere Angebote sind unverbindlich. Wir sind erst verpflichtet, nachdem wir den uns erteilten Auftrag schriftlich durch Versand unserer Auftragsbestätigung akzeptiert haben. 2.2 Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Ware abgeschlossen. 2.3 Eventuelle oder angebliche Fehler in der Auftragsbestätigung sind uns, unter Androhung der Hinfälligkeit jeglicher Ansprüche, innerhalb von 7 Tagen nach Datum dieser Bestätigung in einem an uns adressierten Schreiben mitzuteilen. Artikel 3 Preise 3.1 Sofern nicht anders bestimmt, gelten all unsere Preise exklusive MwSt. und in Euro. 3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versteht sich der vereinbarte Preis exklusive Transport-, Lade- und Entladekosten. 3.3 Wenn sich nach dem Angebotsdatum die Wechselkurse u.ä. geändert haben, wenn nach dem Datum des Angebots der Einkaufspreis und/oder die sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag erhöht wurden, sind wir berechtigt, die anfangs vereinbarten Preise unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu erhöhen. Artikel 4 Zahlung 4.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart wurde. 4.2 Der Abnehmer hat die Zahlung immer ohne irgendwelchen Anspruch auf irgendwelche Reduzierung, ohne irgendwelchen Abzug und ohne Aufschub seiner Leistung vorzunehmen und ohne dass eine Leistung unsererseits davon (eventuell über Dritte) abhängig gemacht wird. 4.3 Wir sind berechtigt, zu verlangen, dass der Abnehmer für die Erfüllung seiner Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, Sicherheit leistet. Die Art und Weise der Sicherheitsleistung unterliegt unserer Entscheidung. Wenn der Abnehmer einer dementsprechenden schriftlichen Aufforderung unsererseits nicht Folge leistet, sind wir berechtigt, den Kaufpreis sofort einzuziehen oder den Vertrag ohne gerichtliche Zwischenkunft und unbeschadet des uns des Weiteren zukommenden Rechts auf Schadensersatz für gekündigt zu betrachten. 4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, 1,5% Zinsen monatlich über den vollständig ausstehenden Betrag ab Fälligkeitstag bis zum Tage der vollständigen Begleichung zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat zu gelten hat. 4.5 Sämtliche Einzugskosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, sind zulasten des Abnehmers. Subsidiär werden die außergerichtlichen Inkassokosten auf 15% des noch ausstehenden Betrages der Hauptsumme, mit einem Mindestbetrag von 500,00 EUR festgesetzt. Artikel 5 Lieferung und Versand 5.1 Wir bestimmen die Art und Weise des Versands, die Verpackung und den Transport, es sei denn, es wurde 106 ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ‘ab Lager’. 5.2 Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Abnehmers. 5.3 Wenn ein Teil einer Bestellung fertig ist, haben wir die Wahl, entweder diesen Teil zu liefern oder zu warten, bis die gesamte Bestellung fertig ist. Rechnungen, die sich auf einen Teil der Lieferung beziehen, sind vom Abnehmer innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen. 5.4 So lange der Abnehmer mit einer oder mehreren Rechnungen nach deren Fälligkeitstag in Verzug ist, sind wir berechtigt, alle weiteren Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, unbeschadet des uns zukommenden Rechts, die Bestellung(en) zu annullieren und Schadensersatz zu verlangen. 5.5 Angegebene Liefertermine sind nie als endgültige Liefertermine zu betrachten. Wir geraten durch die bloße Überschreitung eines Termins nicht Verzug und der Abnehmer kann den Vertrag dadurch nicht ganz oder teilweise kündigen. Der Abnehmer hat in dem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung müssen wir deshalb schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei uns eine angemessene Nachfrist zu stellen ist. Eine angemessene Nachfrist ist in jedem Falle die in der Branche für üblich geltende Frist. 5.6 Bei der Lieferung der Ware durch uns an den Abnehmer hat der Abnehmer für ungehinderte Zugangsmöglichkeiten auf befestigter Straße oder über geeignetes Fahrwasser bis zur Entladestelle zu sorgen. 5.7 Wenn Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, hat der Abnehmer für regelmäßigen Abnahme, möglichst in zeitverhältnisgleichen Mengen, zu sorgen, dies alles sofern angemessen und im Einvernehmen mit uns. 5.8 Bei Nicht-Abnahme oder nicht rechtzeitiger Abnahme durch den Abnehmer, oder wenn der Abruf ausbleibt oder bei nicht rechtzeitigem oder unvollständigem Abruf der gekauften Ware durch den Abnehmer, schuldet der Abnehmer uns Vertragszinsen in Höhe von 1,5% monatlich oder eines Teils eines Monats, sowie die Lagerkosten, während im Falle der Nicht-Abnahme innerhalb der Frist oder innerhalb einer angemessenen Frist wir zum Deckungsverkaufs berechtigt sind. Der Abnehmer haftet voll für jeden Schaden, der sich für uns - außer den oben genannten Zinsen und Lagerkosten - ergibt, beispielsweise die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem im Rahmen des Deckungsverkaufs erzielten Preis. Artikel 6 Eigentumsvorbehalt 6.1 So lange der Abnehmer nicht den vollständigen Kaufpreis mit eventuellen zusätzlichen Kosten und eine eventuelle Schadensersatzforderung von uns aufgrund eines einschlägigen dem Abnehmer anrechenbaren Verzugs oder Versäumnisses bezahlt hat oder dafür ausreichende Sicherheit geleistet hat, behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. 6.2 Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware auf die für seine Betriebsführung übliche Art zu verkaufen. Ansonsten darf er jedoch die Vorbehaltsware nicht Dritten verpfänden, verkaufen oder auf andere Weise beschränkte Rechte daran begründen oder darüber verfügen. Wenn der Abnehmer aufgrund der bestehenden Situation annehmen muss oder vorhersieht, dass er nicht mehr in der Lage ist oder sein wird, seine geschäftlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist er nicht länger zur Verfügung über die Ware berechtigt. Der Abnehmer wird uns dann sofort schriftlich informieren und wird uns auf Wunsch die Ware sofort erneut zur Verfügung

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